AGBs

Die Allgemeine Geschäftsbedingungen von Dick & Dick

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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Angebot und Annahme

Alle Angebote sind freibleibend. Der Vertragsschluss erfolgt erst durch schriftliche Bestätigung der Verwenderin.

2. Laufzeit

Die in der Bestellbestätigung genannte Laufzeit ist unverbindlich, es sei denn diese ist ausdrücklich zugesichert bzw. vereinbart.
Bei Mitteilung eines verbindlichen Liefertermins übernimmt die Verwenderin keine Haftung für eine verspätete Lieferung durch den Dienstleister (Post, DHL, UPS, Spedition).

3. Lieferung und Bezug

Erfüllungs- und Erfolgsort ist der Sitz der Verwenderin. Die Lieferung erfolgt generell auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Dies gilt nicht bei Vereinbarungen einer Frei-Haus-Lieferung.
Das verwendete Verpackungsmaterial wird billigst berechnet.

4. Zahlung

Der Besteller hat – soweit nichts anderes vereinbart – mit Erhalt der Ware und Rechnung den ausgewiesenen Rechnungsbetrag ohne Abzüge innerhalb von 7 Tagen netto zu zahlen.

5. Material

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die handelsüblichen Kriterien von Güte und Beschaffenheit je nach den Toleranzen des Rohstoffherstellers/-lieferanten.
Die Verwenderin übernimmt keinerlei Gewährleistung für Qualität, Stabilität und Geeignetheit des vom Besteller gelieferten Materials. Es obliegt dem Besteller vorab ein kostenpflichtiges Muster fertigen zu lassen.

6. Gewährleistung

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die handelsüblichen Kriterien von Güte und Beschaffenheit je nach den Toleranzen des Rohstoffherstellers/-lieferanten.
Die Verwenderin übernimmt keinerlei Gewährleistung für Qualität, Stabilität und der Besteller hat die erhaltene Ware, soweit möglich, mit Wareneingang zu untersuchen und offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängelanzeigen obliegt der Verwenderin die Wahl der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels erlöschen ein Jahr nach Anlieferung des Vertragsgegenstandes beim Besteller.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten der Verwenderin oder Ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Der Ausschluss gilt weiterhin nicht, wenn ein Schaden wegen eines Mangels auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, also der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
Dieser Haftungsausschluss gilt auch unter den hier genannten gleichen Einschränkungen des Haftungsausschlusses, wenn dem Besteller Ansprüche auf Schadenersatz statt der Leistung zustehen.
Etwaige bestehende Ansprüche gegen Dritte aus Haftung wegen Mängeln werden an den Besteller abgetreten. Es obliegt dem Besteller vorab ein kostenpflichtiges Muster fertigen zu lassen.

7. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Begleichung des jeweiligen Rechnungsbetrages im Eigentum der Verwenderin.
Eine Weiterveräußerung durch den Besteller bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Verwenderin.
Die Verwenderin ist unverzüglich zu benachrichtigen soweit Dritte Ansprüche auf die seitens der Verwenderin gelieferten Produkte geltend machen oder diese in Beschlag nehmen.

8. Abtretung

Mit der Weiterveräußerung tritt der Besteller bereits jetzt die daraus entstehenden Ansprüche gegen den Erwerber an die Verwenderin ab.

9. Gerichtsstand

Für Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich der Sitz der Verwenderin als vereinbarter Gerichtsstand.

10. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen der Schriftform bzw. der schriftlichen Bestätigung durch die Verwenderin

11. Widerrufsrecht

Der Besteller hat kein Widerrufsrecht, da die Bauteile nach seiner Spezifikation gefertigt werden (§ 312d Abs.4 Nr.1 BGB).

12. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der verstehenden Bedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Punkte hiervon unberührt.