AGBs
Die Allgemeine Geschäftsbedingungen von Dick & Dick
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebot und Annahme
Alle Angebote sind freibleibend. Der Vertragsschluss erfolgt erst durch schriftliche Bestätigung der Verwenderin.
2. Laufzeit
Die in der Bestellbestätigung genannte Laufzeit ist unverbindlich, es sei denn diese ist ausdrücklich zugesichert bzw. vereinbart.
Bei Mitteilung eines verbindlichen Liefertermins übernimmt die Verwenderin keine Haftung für eine verspätete Lieferung durch den Dienstleister (Post, DHL, UPS, Spedition).
3. Lieferung und Bezug
Erfüllungs- und Erfolgsort ist der Sitz der Verwenderin. Die Lieferung erfolgt generell auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Dies gilt nicht bei Vereinbarungen einer Frei-Haus-Lieferung.
Das verwendete Verpackungsmaterial wird billigst berechnet.
4. Zahlung
Der Besteller hat – soweit nichts anderes vereinbart – mit Erhalt der Ware und Rechnung den ausgewiesenen Rechnungsbetrag ohne Abzüge innerhalb von 7 Tagen netto zu zahlen.
5. Material
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die handelsüblichen Kriterien von Güte und Beschaffenheit je nach den Toleranzen des Rohstoffherstellers/-lieferanten.
Die Verwenderin übernimmt keinerlei Gewährleistung für Qualität, Stabilität und Geeignetheit des vom Besteller gelieferten Materials. Es obliegt dem Besteller vorab ein kostenpflichtiges Muster fertigen zu lassen.
6. Gewährleistung
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die handelsüblichen Kriterien von Güte und Beschaffenheit je nach den Toleranzen des Rohstoffherstellers/-lieferanten.
Die Verwenderin übernimmt keinerlei Gewährleistung für Qualität, Stabilität und der Besteller hat die erhaltene Ware, soweit möglich, mit Wareneingang zu untersuchen und offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängelanzeigen obliegt der Verwenderin die Wahl der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels erlöschen ein Jahr nach Anlieferung des Vertragsgegenstandes beim Besteller.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten der Verwenderin oder Ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Der Ausschluss gilt weiterhin nicht, wenn ein Schaden wegen eines Mangels auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, also der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
Dieser Haftungsausschluss gilt auch unter den hier genannten gleichen Einschränkungen des Haftungsausschlusses, wenn dem Besteller Ansprüche auf Schadenersatz statt der Leistung zustehen.
Etwaige bestehende Ansprüche gegen Dritte aus Haftung wegen Mängeln werden an den Besteller abgetreten. Es obliegt dem Besteller vorab ein kostenpflichtiges Muster fertigen zu lassen.
7. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Begleichung des jeweiligen Rechnungsbetrages im Eigentum der Verwenderin.
Eine Weiterveräußerung durch den Besteller bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Verwenderin.
Die Verwenderin ist unverzüglich zu benachrichtigen soweit Dritte Ansprüche auf die seitens der Verwenderin gelieferten Produkte geltend machen oder diese in Beschlag nehmen.
8. Abtretung
Mit der Weiterveräußerung tritt der Besteller bereits jetzt die daraus entstehenden Ansprüche gegen den Erwerber an die Verwenderin ab.
9. Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich der Sitz der Verwenderin als vereinbarter Gerichtsstand.
10. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform bzw. der schriftlichen Bestätigung durch die Verwenderin
11. Widerrufsrecht
Der Besteller hat kein Widerrufsrecht, da die Bauteile nach seiner Spezifikation gefertigt werden (§ 312d Abs.4 Nr.1 BGB).
12. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der verstehenden Bedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Punkte hiervon unberührt.